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Die von uns gesammelten (unverbindlichen) Informationen zu relevanten Förderungsprogrammen erhalten Sie auf dieser Seite. Wir und unsere Studenten sind auch über alle neuen diesbezüglichen Informationen sehr dankbar bitte schreiben Sie uns an ulg-neue-medien@moz.ac.at. Als berufstätige/r Lehrer/in sollten Sie auch bedenken, dass die
Studiengebühren und sämtliche mit dieser Fortbildung im Zusammenhang
stehenden Kosten vollständig HINWEIS: Die unten angegebenen Informationen sind teilweise veraltet und werden in Kürze aktualisiert.
Steuerliche AbsetzbarkeitSowohl die Studiengebühren dieses Lehrganges als auch sämtliche anderen mit dieser Ausbildung in Zusammenhang stehenden Kosten (z.B. Fahrtkosten, Tagesgelder, Nächtigungskosten etc.) sind in Österreich vollständig von der Steuer als Werbungskosten absetzbar. Bei der Antragsstellung an das Finanzamt ist es wichtig deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Weiterbildungs- bzw. Fortbildungsmaßnahme handelt und dass es kein ordentliches Universitätsstudium ist, sondern ein Universitätslehrgang (Ausbildungsmaßnahmen und Ausgaben für ordentliche Universitätsstudien können nicht von der Steuer abgesetzt werden!). Das Thema "Webungskosten" wird im §16 Abs. 1 EStG 1988 / Ziffer 357 - 361 geregelt. Förderungen der Pädagogischen InstituteAuf Nachfrage von Gymnasiallehrern (v.a. an Musikgymnasien) wurden in manchen Bundesländern die Kurskosten in voller Höhe (!) von den Pädagogischen Instituten rückerstattet. Bitte erkundigen Sie sich beim PI Ihres Bundeslandes (eine Unterstützung des Direktorats ist hier meistens sehr hilfreich). LänderförderungenWIEN- WeiterbildungskontoMaximale Förderung: € 150 bzw. € 300 für Arbeitslose
pro Kalenderjahr Beamte sind aus dem Förderungsprogramm ausgeschlossen Genaue Informationen und Antragsformular unter: NÖ - Kurskostenbeitrag Gefördert werden ArbeitnehmerInnen, die in einem aufrechten Dienstverhältnis
stehen und einen berufsspezifischen Weiterbildungskurs bei einem anerkannten
Bildungsträger besuchen, Kurskosten von mindestens Euro 70,-- selbst
zu tragen haben und den Hauptwohnsitz seit mindestens 12 Monaten vor Antragstellung
in NÖ haben. Genaue Informationen und Antragsformular unter: www.noel.gv.at/service/f/f3/Arbeitnehmerfoerderung/Kurskosten/Kurskosten.htm Oberösterreich - Ausbildungsbeihilfe der Oö. LandesmusikdirektionLandesmusikschullehrer haben die Möglichkeit, bei der Oö. Landesmusikdirektion um Ausbildungsbeihilfe anzusuchen. Keine Automatik der Unterstützung (genaue Überprüfung der finanziellen Situation des/der Ansuchenden). Für genaue Informationen wenden Sie sich an: Oö. Landesmusikdirektion Kärnten - BildungsscheckHöhe der Förderung: Maximal € 546 pro Kalenderjahr (für den gesamten Kurs kann also theoretisch 3 mal angesucht werden). Bei keinerlei Einkünften beträgt der Zuschuss maximal € 546 monatlich. Bei geringen Einkünften unter € 546 monatlich wird höchstens die Differenz zwischen dem erzielten Monatseinkommen und der Höchstförderung ausbezahlt. Das steuerpflichtige Jahreseinkommen des Antragsstellers darf €
28.000,- > ACHTUNG - Ende der Einreichfrist: 30. September 2004 < Genaue Informationen und Antragsformular unter: Tirol - BildungsförderungsausgleichZinsfreie Darlehen zur Finanzierung von Fortbildungskosten
Genaue Information unter: http://www.tirol.gv.at/themen/wirtschaftundtourismus/arbeit/arbeitnehmer/ Formularanforderung: Gewerkschaftliche FörderungenFörderungsbeitrag der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Antragsformulare erhalten Sie beim: Bildungsreferat der GÖD |
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